Gerne weisen wir an dieser Stelle auch auf die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) genannten Preise hin, die oft als Richtschnur bei Preisverhandlungen nicht nur im Fachgebiet Recht herangezogen werden.
Für die Kalkulation von Übersetzungen sind die unten genannten Sätze Grundlage. Eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen in der Zielsprache (Preise in EUR):
Datei, editierbar, Sprache einfach: 1,80 Eur pro (angefangener) Normzeile
Datei, nicht editierbar (PDF oder Papier, gescanntes Dokument), Sprache einfach: 1,95 Euro pro (angefangener) Normzeile
Für Dolmetschleistungen werden im Justizvergütungsgesetz (JVEG) die folgenden Sätze genannt (Preise in EUR):
Dolmetschen: 85,00 netto pro angefangener Stunde
Übersetzung aus Aufzeichnung oder Überprüfung von Schriftstücken ohne deren Übersetzung: 85,00 netto pro angefangener Stunde
Zudem haben wir Preise für Standartrepertoire eines Übersetzungsbüros:
Selbstverständlich übersetzen wir auch andere Unterlagen. Rufen Sie uns an und wir informieren Sie detailliert über die Zahlungsmodalitäten und den Ablauf!